In einer Wohnung unterzukommen bedeutet, sich an einem weit entfernten Ort fast wie zu Hause zu fühlen, die Unabhängigkeit zu genießen und sich die Urlaubstage und die Zeit frei einzuteilen.
Auf dieser Seite finden Sie Ferienhäuser und -wohnungen, die von Unternehmen mit entsprechender Gewerbeerlaubnis einheitlich verwaltet werden und den Kontrollen der zuständigen Direktion für regionale Unterkünfte unterstellt sind.
Vom Betreiberunternehmen gewährleistete Mindestleistung:
- Reinigung der Wohneinheiten und Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern bei jedem Kundenwechsel und mindestens einmal pro Woche;
- Bereitstellung von Strom, Wasser und Heizung;
- Wartung der Wohneinheiten und der technologischen Anlagen;
- Reparatur und Ersatz von Einrichtung und Ausstattung;
- Empfangs-, Zustell- und Betreuungsraum für die Gäste;
- Ausstattung mit für die Zubereitung und Aufbewahrung von Speisen geeigneten Geräten.