Im Aostatal gibt es Gebiete, wo es verboten ist zu fischen und Gebiete mit No-kill Fischerei, d.h. dort muss man den gefangenen Fisch wieder freilassen, und zusätzlich noch separate Fischereigebiete. Außerhalb dieser Gebiete spricht man von freien oder öffentlichen Gewässern.
Fischerreservate werden unterteilt in:

  • Turistische Reservate und Reservate für den Sommer werden vom Fischereiverband geregelt: Kosten und Fischereibedingungen können von einem Gebiet zum anderen im Einklang mit geltenden Gesetzen variieren;
  • Reservate, die von Privatpersonen verwaltet werden: Fischereibedingungen und Öffnungszeiten können für jedes einzelne Reservat, je nach den Vorstellungen der Konzessionäre und im Einklang mit geltenden Gesetzen und den Konzessionsvereinbarungen, eigens fixiert werden.
    Zusätzlich gibt es auf dem Gebiet der Provinz noch private Seen, die üblicherweise für Kinder und Anfänger gedacht sind und keine eigene Lizenz benötigen.
    Der regionale Fischereiverband veröffentlicht den calendario ittico ( Fischereikalender), mit dem Regelungen und den Fischereiperioden in diversen Gebieten sowie den Orten für die Vergabe der Fischereierlaubnis (einige Reisebüros, Bars, Geschäfte, Hotels…).
    Für die Fischerei in öffentlichen Gewässern im Aostatal benötigt man:
    Eine der folgenden regionalen Lizenzen, die vom Fischereiverband oder von geeigneten Stellvertretern im Gebiet vergeben werden:

  • Fischereierlaubnis für Bürger, die nicht aus dem Aostatal kommen und schon eine übliche Fischereilizenz besitzen. Es gibt eine Reduktion für Kinder. Mit diesen Karten kann man 60 Mal fischen gehen und sie gelten von Ende März bis Mitte Oktober.
  • 15-tägige Erlaubnis für 5 Tage Fischen muss innerhalb von 15 Tagen aufgebraucht werden und wird von Ende März bis Mitte Oktober ausgegeben;
  • Erlaubnis für einen Tag, die für öffentliche Gewässer gilt und mit der man 8 Fische fangen darf;
  • Erlaubnis für einen Tag No-Kill Fischen. Diese Erlaubnis ist auf öffentliche Gewässer beschränkt und der Fischer ist verpflichtet die Beute wieder freizulassen.
  • Erlaubnis für einen Tag in einem Tourismusreservat im Winter und im Sommer, das vom Fischereiverband verwaltet wird;
  • Jahreserlaubnis für No-Kill Fischen für Einheimische und Zugewanderte. Diese Erlaubnis gilt nur für öffentliche Gewässer und der Fischer ist verpflichtet die Beute wieder freizulassen.
    Die Fischereierlaubnisse werden bis Ende Juni bei den Fischereigebieten und bis Mitte August beim Büro des Fischereiverbands im Aostatal ausgegeben.
    Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in Begleitung von einem erwachsenen Fischer mit Lizenz fischen, müssen jedoch jederzeit Ihren Ausweis mit sich tragen, brauchen aber selbst keine Fischereilizenz.
    In diesem Fall kann der Fischer und der Minderjährige eine Angelrute zu zweit nutzen, das Quotenlimit bleibt jedoch das einer einzelnen Person, wie es in den geltenden Fischereigesetzen vorgeschrieben ist.
    Informationen zu den Öffnungszeiten und zu den Kosten der einzelnen Fischereilizenzen finden Sie beim regionalen Fischereiverband.